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   OLG Hamburg, 15.09.1987 - 2 UF 34/86   

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https://dejure.org/1987,23324
OLG Hamburg, 15.09.1987 - 2 UF 34/86 (https://dejure.org/1987,23324)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.09.1987 - 2 UF 34/86 (https://dejure.org/1987,23324)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. September 1987 - 2 UF 34/86 (https://dejure.org/1987,23324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1360a, 1601, 1606; ZPO §§ 114, 115
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Prozeßkostenhilfe neben Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenvorschuß in geringen Raten als Sonderbedarf; Anteilshaftung der Eltern.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 14.11.1983 - 16 WF 77/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1987 - 2 UF 34/86
    Zu bereinigen ist das Nettoeinkommen vor der Anwendung der Tabelle zu § 114 ZPO noch um denjenigen Teil der Miete, der den in die Tabelle eingearbeiteten Betrag für Wohnkosten von 18, 3% des Nettoeinkommens übersteigt, wobei jedenfalls soweit das Kindergeld einzubeziehen ist (OLG Hamburg FamRZ 1984, 188).

    Wie sich aus § 115 Abs. 4 ZPO ergibt, spielt der von dem sorgeberechtigten Elternteil geleistete Betreuungsunterhalt bei der Prozeßkostenhilfeprüfung keine Rolle (OLG Hamburg FamRZ 1984, 188).

  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1987 - 2 UF 34/86
    Dabei handelt es sich nur um diejenigen Kosten, die die Kläger ihrerseits vorzuschießen haben (BGH FamRZ 1985, 802 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 2 = BGHF 4, 1026; Göppinger, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 558, 559).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1987 - 2 UF 34/86
    Bei Berücksichtigung des auch in den Vorjahren gezahlten Weihnachtsgeldes in Höhe von ca. 1.800 DM netto erhöht sich der durchschnittliche monatliche Nettoverdienst auf 2.600 DM zuzüglich Kindergeld; letzteres ist bei der Bemessung des Kindesunterhalts, um den es auch bei ihrem Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß geht, au- ßer Betracht zu lassen (BGH FamRZ 1978, 177).
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 378/81

    Ausgleich durch Fremdbetreuung bedingten Mehrbedarfs; Berücksichtigung erhöhter

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1987 - 2 UF 34/86
    Dieser Anspruch scheitert nicht schon daran, daß die Kläger bei ihrem Vater wohnen, dem das Sorgerecht für sie zusteht, und der zur Zeit die volle Unterhaltslast trägt; insbesondere kann sich der Vater nicht auf die entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB berufen, da es sich bei den vorzuschießenden Prozeßkosten um Sonderbedarf handelt (s. nur Diederichsen in Palandt, BGB 46. Aufl. § 1610 Anm. 3 c), für den § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB keinen generell geeigneten Maßstab liefert (BGH FamRZ 1983, 689 = BGHF 3, 1020).
  • OLG München, 27.11.1986 - 20 U 5314/86

    Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfeverfahren; Anspruch; Wirtschaftliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1987 - 2 UF 34/86
    Gegen die Erbringung des Prozeßkostenvorschusses in Raten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken (OLG München FamRZ 1987, 303; Diederichsen, aaO § 1360a Anm. 3 a), wenn nicht - was hier nicht in Betracht kommt - durch die Anzahl kleinerer Raten der Sinn des Vorschusses, nämlich die alsbaldige Ermöglichung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung, gefährdet wird (dazu BGB-RGRK/ Wenz, 12. Aufl. § 1360a Rdn. 39).
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